Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Niederlassungsschein


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

Abmeldungen haben persönlich an unserem Schalter zu erfolgen oder als Schweizer oder Schweizerin können Sie diesen Behördengang auch über eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. tätigen. Mehr Informationen zu eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erhalten Sie direkt auf der Internet-Seite.

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