Bewilligungspflichten Bei Gastrobetrieben werden einheimische Vereinen (Statuten in Schnottwil) und Einwohner von Schnottwil bevorzugt. In Ausnahmefällen können auch externe einen Gastrostand betreiben. Sämtliche Aktivitäten während der Chilbi im Dorf, auch solche auf privaten Grundstücken, haben eine Standgebühr zu entrichten (siehe Chilbi-Ordnung). Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: chilbi@schnottwil.ch.
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